Der harte Winter sorgte auf den Straßen und Gehwegen für erhebliche Schäden – unter anderem auch durch Schneeräumfahrzeuge, teilt Bezirksstadträtin Christa Markl-Vieto (Grüne) mit. „Die für die Straßenunterhaltung vorgesehenen Mittel sind knapp bemessen und sollten nicht für die Beseitigung entstandener Schäden aus dem Winterdienst eingesetzt werden müssen“, findet die Bezirksstadträtin.

Der Einsatz von Schneeräumfahrzeugen sei nur erlaubt, wenn dadurch keine Schäden verursacht werden. Häufig seien die Räumfahrzeuge aber auf Gehwegen eingesetzt worden, die dafür nicht geeignet sind, die nur per Hand gereinigt werden dürfen.  „Ich appelliere an alle Grundstückseigentümer, die von ihnen beauftragten Schneeräumfirmen zu kontrollieren und darauf hinzuweisen, keine Schäden zu verursachen“, sagt die Bezirksstadträtin.

Die Liste der Gehwege, die nicht für den Einsatz von Schneeräumfahrzeugen geeignet sind, wurde im Amtsblatt für Berlin Nummer 43 vom 12. Oktober 2012 veröffentlicht und wird jährlich aktualisiert.

(sn)