Wie die Bürgerinitiative Hunde am Schlachtensee mitteilt, ist beim Verwaltungsgericht keine fristgemäße Berufung gegen die Aufhebung des sogenannten Hundeverbotes an Schlachtensee und Krumme Lanke eingegangen. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Das heißt, dass Hunde angeleint auch am Ufer der beiden Gewässer spazieren geführt werden dürfen. „Da das BA (Bezirksamt; Anm. d. Red.) bislang weder dem Urteil nachgekommen ist (Entfernung der das Verbot regelnden Schilder und Pfähle) noch die falschen Aussagen auf seiner Website entfernt hat, wird Dr. Michael (Rechtsanwalt der Initiative; Anm. d. Red.) das BA in der nächsten Woche dazu auffordern“, teilt der Kläger Frank Kuehn mit.

Die Ziele seiner von ihm ins Leben gerufenen Initiative seien damit erfüllt, trotzdem werde er die Webseite und das für die Klage eingerichtete Konto weiter bestehen lassen, so Kuehn. Grund dafür sind die Bestrebungen der bezirklichen CDU, ein erneutes Verbot auf Basis des Grünanlagengesetzes voranzutreiben. „Da nach mir vorliegenden Ausarbeitungen weder das Berliner Grünanlagengesetz noch das Waldgesetz das Verbot auf eine rechtliche Grundlage stellen, werde ich im Falle eines derartigen Beschlusses auch dagegen vorgehen“, erklärt Kuehn. Gleichzeitig bittet er Hundebesitzer, ihre Hunde am Ufer an die Leine zu nehmen. „Hundehalter die ihre Hunde auf den Uferwegen frei laufen lassen, begehen nicht nur eine Ordnungswidrigkeit sondern schaden den Initiativen, die die berechtigten Interessen der Hundefreunde vertreten. Insbesondere stärken sie damit auch die Bürger, die das Verbot unterstützen und sogar erweitern wollen und – was noch schlimmer ist – sie beeinflussen damit die Meinung unbeteiligter Bürger nachteilig.“