Das Hundeverbot an den beiden Seen ist aufgehoben.Foto: privat

Das zweite Hunbdeverbot wird gerichtlich überprüft. Archiv-Foto: privat

Am 22. Juni wird vor dem Verwaltungsgericht Berlin über das neue, temporäre Hundeverbot am Schlachtensee und an der Krummen Lanke verhandelt.

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf und die Berliner Forsten haben durch eine vollziehbare Allgemeinverfügungen angeordnet, dass Hunde im Zeitraum vom 15. April bis zum 15. Oktober eines jeden Jahres nicht auf den Uferwegen und Uferbereichen beider Seen mitgeführt werden dürfen. Dabei berufen sie sich auf das Grünanlagen- beziehungsweise das Landeswaldgesetz. Dagegen hat der Antragsteller Widerspruch erhoben. Er will die Uferwege weiterhin mit seinem angeleinten Hund für Spaziergänge nutzen.

Die 24. Kammer wird im vorläufigen Rechtsschutzverfahren entscheiden, ob das sofort vollziehbare Verbot Bestand hat. Die Verhandlung beginnt um 11 Uhr in Saal 4304.

Im Dezember 2015 hat die 23. Kammer des Verwaltungsgerichts ein vom Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf auf der Grundlage des Berliner Hundegesetzes verhängte Hundeverbot an Schlachtensee und an der Krummen Lanke aufgehoben.

(sn)