Mit einem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen beauftragten die Steglitz-Zehlendorfer  Bezirksverordneten am Mittwoch das Bezirksamt, sich dafür einzusetzen, dass bei Bescheiden des Jobcenters Steglitz-Zehlendorf die Durchwahl zum jeweiligen Sachbearbeiter und dessen direkte  Mailadresse angegeben wird. Damit soll eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 10. Januar dieses Jahres umgesetzt werden.  Das besagt, dass Bürger einen umfassenden Informationsanspruch gegenüber der Verwaltung haben. Anwendbar sei die Entscheidung auf Jobcenter in Bundeslädern, die ein Landesinformationsfreiheitsgesetz haben. Dies ist in Berlin der Fall. Zudem verstoße die Veröffentlichung der Telefonnummern und E-Mail-Adressen nicht gegen  Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen, da sie keine persönlichen Daten sind.

(sn)